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Eltern/Erziehungsberechtigte können den Förderantrag für weiterführende Schulen auf der Homepage des Bayerischen Kultusministeriums einreichen. Weitere Informationen, wie der Antrag gestellt wird, ein zusätzliches Erklärvideo und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, finden sie unter folgendem Link:

https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/weiterfuehrende-schulen/foerderantrag

 

Antrag stellen

Den Antrag müssen Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte rein digital unter der folgenden Adresse einreichen. Die Schule benötigt keine Dokumente.
https://dsdz.bayern.de

 

Betrag

Es wird eine Förderung von bis zu 350 € gewährt. Als förderfähiger Betrag können die Kosten für das Tablet, den Stift und die Tastatur angegeben werden. Weitere Ausgaben sind nicht inbegriffen. Sollte bereits eine Tastatur und/oder ein Stift vorhanden sein, dürfen diese nicht in den Förderbetrag einbezogen werden.

 

Belege

Wenn die Mindestkriterien erfüllt sind, reichen Sie bitte unbedingt die folgenden Belege ein:

  • Tablet
    • Rechnung mit einem Vermerk des Händlers, dass dieses bereits bezahlt wurde (gilt als Rechnung + Zahlungsbeleg)
    • oder Rechnung/Auftragsbestätigung mit einem Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug)
  • Stift
    • Rechnung mit einem Vermerk des Händlers, dass dieses bereits bezahlt wurde (gilt als Rechnung + Zahlungsbeleg)
    • oder Rechnung/Auftragsbestätigung mit einem Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug)
    • oder ein Foto, welches den Stift zeigt (bereits im Haushalt vorhanden -> Sichtnachweis)
  • Tastatur
    • Rechnung mit einem Vermerk des Händlers, dass dieses bereits bezahlt wurde (gilt als Rechnung + Zahlungsbeleg)
    • oder Rechnung/Auftragsbestätigung mit einem Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug)
    • oder ein Foto, welches die Tastatur zeigt (bereits im Haushalt vorhanden -> Sichtnachweis)
  • Kopfhörer
    • Rechnung
    • oder ein Foto, welches die Kopfhörer zeigt (bereits im Haushalt vorhanden -> Sichtnachweis)

Für alles Weitere sind keine Belege notwendig.

 

Ergänzende Hinweise:

  • Kopfhörer können nicht gefördert werden, sind aber in den Mindestkriterien aufgeführt. Daher müssen Sie keinen Zahlungsbeleg einreichen, aber nachweisen, dass Sie Kopfhörer besitzen.
  • Wenn auf einer Rechnung alle Positionen deutlich erkennbar sind, reicht diese vollständig aus. Sie müssen die Rechnung nicht aufteilen. Kaufen Sie bei verschiedenen Händlern, benötigen wir die jeweiligen Rechnungen von jedem Händler.
  • Auf der Rechnung müssen alle Einzelpreise erkennbar sein. Beim Zahlungsbeleg reicht der Gesamtpreis der Rechnung.
  • Geben Sie bei der Förderung nur den Gesamtpreis für das Tablet, den Stift und die Tastatur an. Wenn Sie bereits eines dieser Dinge besitzen, ziehen Sie den entsprechenden Betrag ab bzw. lassen ihn weg.
  • Wenn ein zusätzlicher Zahlungsbeleg erforderlich ist, können Sie zum Beispiel einen Kontoauszug beilegen. Es reicht aus, wenn darauf das Tablet, der Stift und/oder die Tastatur sichtbar sind. Alle anderen Informationen können Sie unkenntlich machen oder entfernen.
  • Wenn die Tastatur oder der Stift ohne Zahlungsbeleg eingereicht wird, können diese nicht in den Förderbetrag aufgenommen werden. Liegt der Preis des Tablets unter 350 €, kann nur der tatsächliche Betrag des Tablets gefördert werden, und nicht die volle Fördersumme von bis zu 350 €.