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Ablauf des Unterrichts Die Stundenverteilung sieht folgendermaßen aus: |
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Unterrichtsstunde |
regulär |
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Unterrichtsstunde |
Klassleiterstunde |
1. Stunde |
07:40 – 08:25 |
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1. Stunde |
07:40 – 08:20 |
2. Stunde |
08:25 – 09:10 |
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2. Stunde |
08:20 – 09:00 |
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Klassleiterstunde |
09:00 – 09:30 |
Pause |
09:10 – 09:25 |
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Pause |
09:30 – 09:45 |
3. Stunde |
09:25 – 10:10 |
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3. Stunde |
09:45 – 10:25 |
4. Stunde |
10:10 – 10:55 |
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4. Stunde |
10:25 – 11:05 |
Pause |
11:55 – 11:10 |
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Pause |
11:05 – 11:20 |
5. Stunde |
11:10 – 11:55 |
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5. Stunde |
11:20 – 12:00 |
6. Stunde |
11:55 – 12:40 |
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6. Stunde |
12:00 – 12:40 |
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Anwesenheit Direkt nach Ankunft der Busse begeben sich die Schüler ins Schulgebäude. Das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts, in Freistunden und in den Pausen ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht gestattet. In Ausnahmefällen ist die Erlaubnis der Schulleitung einzuholen.
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Arbeitsplatz Jeder Schüler ist persönlich für die Sauberkeit an seinem Arbeitsplatz verantwortlich.
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Befreiungen Wer eine Befreiung braucht, auch vom Nachmittagsunterricht oder Wahlunterricht, muss sich rechtzeitig vorher an die Schulleitung wenden und diese beantragen.
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Busfahrt Alle Schüler fahren mit dem Sportbus zur Hesselberghalle und zurück. Während der Fahrt ist den Anweisungen des Busfahrers oder der Busbegleiter Folge zu leisten.
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Bücher Die Schulbücher sind Schuleigentum. Sie sind pfleglich zu behandeln und einzubinden. Bei Verlust und Beschädigung sind entsprechende Erstattungsbeträge zu entrichten.
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Computerräume In den Computerräumen ist der Verzehr von Speisen und Getränken nicht gestattet. Es gelten die einschlägigen Nutzungsbedingungen.
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Digitale Medien Digitale Speichermedien (Smartphones, Smartwatches etc.) dürfen im Schulbereich grundsätzlich von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsende nicht eingeschaltet und benutzt werden. Ausnahmen: Einsatz zu Unterrichtszwecken nach Genehmigung durch die Lehrkraft. Das Aufnehmen von Audio- oder Videosequenzen und Fotos im Schulgelände ist verboten. Gemäß § 23 (2) BaySchO ist die Schule befugt, den Schülern Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören, abzunehmen und sicherzustellen.
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Dienste Die Schüler tragen durch Übernahme von Diensten zu einem reibungslosen Schulalltag bei.
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Erkrankungen Erkrankungen sind unverzüglich über den Schulmanager oder telefonisch durch einen Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Das Sekretariat ist ab 06:45 Uhr besetzt. Falls bis 08:30 Uhr keine Meldung erfolgt, ist die Schule verpflichtet, den Aufenthaltsort des Schülers zu ermitteln. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen. Für Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe ist für den Tag, an dem ein angekündigter Leistungsnachweis stattfindet, zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
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Essen Essen und Kaugummikauen sind während des Unterrichts grundsätzlich nicht gestattet.
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Fachräume Der Aufenthalt in Fachräumen ist nur in Anwesenheit einer Lehrkraft erlaubt.
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Fahrzeuge Das Benutzen von Fahrzeugen jeglicher Art ist im Schulhaus und auf dem Schulgelände untersagt. Fahrräder können auf dem Pausenhof im gekennzeichneten Bereich untergestellt werden. Motorisierte Fahrzeuge sind auf dem Parkplatz gegenüber der katholischen Kirche abzustellen.
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Feueralarm Bei Feueralarm ist den Anweisungen der Lehrkräfte unbedingt Folge zu leisten. Kein Schüler darf sich eigenmächtig von der Klasse entfernen.
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Fundsachen Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben und werden dort bis zum Ende des Schuljahres aufbewahrt.
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Hausaufgaben Das sorgfältige Erledigen von Hausaufgaben gehört zu den Pflichten eines jeden Schülers.
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Hausaufgabenheft Die Realschulordnung schreibt vor, dass jeder Schüler ein Hausaufgabenheft zu führen hat.
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Hesselberghalle Die direkte Strecke zur Hesselberghalle und zurück zählt zum Schulweg.
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Hausrecht Das Hausrecht übt der Schulleiter aus.
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Instanzenweg Streitfälle sollen zwischen den Betroffenen, soweit möglich, eigenständig geregelt werden. Bei weiterem Klärungsbedarf sind der Klassleiter, hierauf die Verbindungslehrer und dann erst die Schulleitung einzuschalten.
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Inventar Alle Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Bei mutwilliger Beschädigung werden entstandene Reparaturkosten eingefordert.
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Jugendschutzgesetz In der Schule, auf dem Schulweg, bei Schulveranstaltungen sowie Schulfahrten gilt grundsätzlich das Jugendschutzgesetz. Folglich ist der Genuss von Rauschmitteln, alkoholischen Getränken und das Rauchen unabhängig vom Alter der Schüler verboten.
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Klassensprecher Die Klassensprecher als gewählte Vertreter der Klassen nehmen nach der RSO ihre Pflichten auf Information der Mitschüler sowie Anhörung und Vermittlung zwischen den Klassenkameraden wahr.
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Klassentagebücher Die Klassentagebücher werden nur von den Klassenbuchführern geholt, in die Unterrichtsräume mitgenommen und nach der letzten Stunde wieder im Schrank abgelegt.
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Klassenzimmer Das Klassenzimmer ist sauber zu halten. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde im Klassenzimmer werden die Fenster geschlossen und die Stühle auf den Tisch gestellt. Des Weiteren werden das Licht ausgemacht, Beamer, Lautsprecher und Doku-Kamera ausgeschaltet sowie die Tafel geputzt und der Raum durchgekehrt. Wird der Unterricht in einem fremden Raum erteilt, so ist darauf zu achten, dass die Sitzordnung wieder hergestellt und das Klassenzimmer ebenso sauber verlassen wird.
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Kleidung Auf angemessene Kleidung ist zu achten.
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Leistungsbereitschaft Leistungsbereitschaft gehört zu den Pflichten eines jeden Schülers an einer weiterführenden Schule.
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Leistungsnachweise Die zur Einsichtnahme mit nach Hause genommenen Leistungsnachweise müssen unverzüglich und unverändert beim jeweiligen Fachlehrer wieder abgegeben werden.
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Materialen Zu Beginn einer jeden Unterrichtsstunde sind sämtliche Arbeitsunterlagen bereit zu legen.
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Medienscout Nur der Medienscout schaltet die Dokumentenkamera und den Beamer vor der Unterrichtsstunde ein und nach der letzten Stunde im Klassenzimmer wieder aus. Fehlermeldungen sowie Beanstandungen sind unverzüglich bei StR(RS) Derwing zu melden.
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Mülltrennung Der Abfall ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
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Nachholen von Unterrichtsstoff Wenn ein Schüler krank war, hat er den versäumten Unterrichtsstoff und die Hefteinträge selbstständig sowie zeitnah, eventuell unter Mithilfe des Fachlehrers nachzuholen.
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Noten Jeder Schüler hat die Pflicht, die Erziehungsberechtigten über die Zensuren zu informieren und diese selbstständig zu dokumentieren.
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Pausen Während der Pausen haben alle Schüler die Klassen- und Fachräume zu verlassen und begeben sich in die Pausenhalle bzw. auf den Pausenhof. Der Aufenthalt in den Fluren, Treppenhäusern oder Toiletten ist nicht erlaubt.
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Pünktlichkeit Pünktlichkeit vor dem Unterrichtsbeginn, zu jeder Unterrichtsstunde und nach der Pause ist eine Selbstverständlichkeit. Mit dem ersten Gong ist der Unterrichtsraum zügig aufzusuchen.
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Rücksichtnahme Als Schulfamilie achten wir auf respektvollen, höflichen und rücksichtsvollen Umgang untereinander.
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Sachbeschädigung Im Falle vorsätzlicher Sachbeschädigung und gravierender Verunreinigung erfolgen pädagogische und disziplinarische Maßnahmen.
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Sekretariat Das Sekretariat ist nur während der Pausen bzw. vor und nach dem Unterricht aufzusuchen.
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Sprechstunden Die Anmeldung zur Sprechstunde einer Lehrkraft erfolgt spätestens einen Tag vorher über den Schulmanager.
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Stundenwechsel Bei Stundenwechsel bleiben die Schüler in den Klassenzimmern oder begeben sich auf direktem Weg in den Fachraum.
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Unfälle Unfälle in der Schule, auf dem Schulweg oder bei Schulveranstaltungen müssen sofort dem Sekretariat gemeldet werden. Beim Arztbesuch muss angegeben werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
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Unterrichtsfremde Gegenstände Unterrichtsfremde Gegenstände sind in der Schule verboten.
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Verspätung des Busses Sollte der Bus, der am Morgen zur Schule fährt, Verspätung haben, so haben die Schüler an der Bushaltestelle zu warten. Nach 30 Minuten, bezogen auf die planmäßige Abfahrt, soll ein Schüler Kontakt mit der Schule aufnehmen und sich erkundigen, wie sich die Gruppe weiter verhalten soll.
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Vertretungsplan Jeder Schüler hat sich vor Unterrichtsbeginn und am Ende des Schultags zu vergewissern, ob Vertretungen angezeigt sind. Mitnahme entsprechender Materialien für den nächsten Tag und die Vorbereitung auf das jeweilige Fach sind selbstverständlich.
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Wahlunterricht Wer sich für ein Wahlfach entschieden hat, muss diese Verpflichtung für ein ganzes Schuljahr wahrnehmen. Eine Befreiung ist nur in Ausnahmefällen durch die Schulleitung möglich.
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Zuspätkommen Schüler, die verspätet in die Schule kommen, haben sich im Sekretariat zu melden. Erst dann gehen sie in den Unterricht
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